AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Rücktritt
Sollte der Mieter den Mietvertrag nicht oder nicht termingerecht antreten können, wird neben einer Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro ein pauschaler Schadensersatz für die Tage fällig, die der Wagen nicht weitervermietet werden kann:
Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % der Gesamtmiete
Rücktritt bis 1 Tag vor Mietbeginn 75 % der Gesamtmiete
Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn nicht abgeholt, wird dies als Rücktritt verstanden. Ein Rücktritt muß schriftlich mitgeteilt werden und wird vom Vermieter innerhalb einer Woche bestätigt. Wir empfehlen Ihnen vorsorglich eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung abzuschließen.

Fahrzeugübergabe
Bei der Übergabe des Fahrzeuges wird jeweils ein Übernahmeprotokoll ausgefertigt, das vom Vermieter und vom Mieter unterschrieben wird. Gemeinsam wird kontrolliert, ob der Wagen den Angaben auf dem Übernahmeprotokoll entspricht. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges wird ab 2 Stunden Verspätung, pro angebrochene 24 Stunden die doppelte Tagesmiete berechnet. Sollte durch die verspätete Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden entstehen (z.B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters), so behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Übergabezeiten: Montag bis Freitag täglich von 15 bis 18 Uhr.
Rücknahmezeiten: Montag bis Freitag täglich von 9 bis 11 Uhr.
Übernahme und Rückgabetag werden zusammen als ein Tag berechnet.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei Beschädigungen am Fahrzeug beschränkt auf die Selbstbeteiligung der Versicherung jeweils pro Schadensfall mit der vertraglich vereinbarten Höhe. Bei vorsätzlich, grobfahrlässige oder durch Alkoholgenuß verursachten Schäden, sowie bei Fahrerflucht haftet der Mieter unbeschränkt. Für alle Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer oder durch unsachgemäße Behandlung auftreten, haftet der Mieter.

Haftung des Vermieters

Bei schuldhafter Nichterfüllung des Mietvertrages haftet der Vermieter bis maximal zur Höhe der vertraglichen Miete.

Reparaturen
Innerhalb Deutschlands rufen Sie sofort Ihren Vermieter an. Außerhalb der Öffnungszeiten oder im Ausland wählen Sie bitte die im Fahrzeug hinterlegte Telefonnummer. Nötige Reparaturen kann der Mieter im Rahmen der Neuwagen-Garantie in Vertragsstätten durchführen lassen. Bei kostenpflichtigen Reparaturen ist das Einverständnis des Vermieters einzuholen.

Reinigung
Einmalig je Vermietung fällt die Servicepauschale an, die für die betriebsbereite Übergabe (incl. Gas, Toilettenkonzentrat, frisch befüllte Wasseranlage) sowie die Einweisung in die Benutzung des Wohnmobils berechnet wird. Die Fahrzeuge werden innen und außen einwandfrei gereinigt übergeben und innen von Ihnen einwandfrei gereinigt zurückgenommen. Bei ungereinigter Rückgabe werden die Reinigungskosten nach Aufwand, mindestens jedoch mit pauschal 90,-- EUR berechnet. Falls die Kassettenleerung der Toilette bei Rückgabe vom Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden Reinigungskosten in Höhe von 180,-- EUR erhoben.

Ersatzfahrzeug
Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Aussstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen des beiden Fahrzeugen erstattet. Bei Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs übernimmt der Vermieter keine Nebenkosten, die z.B. durch Fähr- oder Mautgebühren entstehen können.

Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind grundsätzlich möglich. Fahrten in die ehemaligen Ostblockstaaten und die Türkei sowie außereuropäischen Länder sind jedoch vorher mit dem Vermieter abzustimmen und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung.
Unter Umständen muß eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Fahrten in Kriegs- und Kriesengebiete sind grundsätzlich verboten.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Steinfurt vereinbart.
 
 
 
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